Die Ersatzbaustoffverordnung EBV ist Teil der Mantelverordnung, die am 01.08.2023 in Kraft tritt.
„Ziel der Mantelverordnung ist es, in ihren jeweiligen Regelungsbereichen unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Erkenntnisse, bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Schutz von Boden und Grundwasser festzulegen. Zugleich sollen mit der Ersatzbaustoffverordnung die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.“ (Quelle: BMUV)
Mit Inkrafttreten der EBV werden neue Materialklassen (BM-0, BG-0, …) eingeführt, und die bisherigen Zuordnungswerte der LAGA (Z0, Z1, Z2, …) verlieren ihre Gültigkeit. Das hat u.a. Auswirkungen auf die Deklarationsanalytik an Ersatzbaustoffen (Bodenmaterial, Baggergut, RC-Material, …). Gefragt sind auch entsprechende Beratungsleistungen durch Gutachter und Institutionen (Genehmigungsbehörden).
Bereiten Sie sich auf den Wechsel vor und lassen Sie sich von uns beraten.
Wir begleiten Sie innerhalb der Übergangszeit und beantworten Ihre Fragen. Rufen Sie uns gerne an und fragen Sie nach einem Beratungstermin!
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