Das Deutsche Ingenieurblatt verweist in ihrer aktuellen Septemberausgabe 2010 auf „sehr große haftungsrechliche Gefahren“, für Planer, wenn nur mit Annahmen zu zulässigen Bodenpressungen ausgeführt wird.
Die mancherorts auch bei größeren Bauvorhaben übliche Praxis, zulässige Bodenpressungen anhand von „Erfahrungswerten“ anzunehmen, führt ggf. nicht nur zu überdimensionierten Gründungen sondern im für den Planer schlimmsten Fall auch zu haftungsrechtlichen Konsequenzen. Auch allgemeine Planhinweise können Tragwerksplaner nicht entlasten.