Die Bundesregierung hat mit Datum vom 08.07.2021 die Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (EBV) beschlossen. Die EBV ist mit dem 01. August 2023 in Kraft getreten und löst damit die „alte“ LAGA-Richtlinie M20 ab. Was bedeutet das für die Zuordnungsklassen Z0 bis Z2? Was steckt hinter den neuen Materialklassen BM-0 oder BM-F3? Welche Auswirkungen ergeben sich für Ausschreibungen und für den Bauprozess? Lassen Sie sich von den OWS Ingenieurgeologen auf den neuesten Stand bringen. Wir informieren Sie gerne!
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