Allen zu erbringenden Dienstleistungen der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG, liegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden zuvor ausdrücklich und schriftlich bestätigt.
Spätestens mit Entgegennahme unserer Leistungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG als angenommen.
2 Auftrag
Die Annahme des Auftrags bedarf der schriftlichen Bestätigung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG.
Dies umfasst auch mündliche, telefonische oder durch Angestellte getroffene Vereinbarungen, Zusicherungen oder Nebenabreden.
Die Beauftragung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG endet, sofern nicht im Vorfeld anderes beauftragt wurde, (spätestens) mit der Übersendung des erstellten und beauftragten Sachverständigengutachtens.
Für nachträgliche Änderungen der für unser Gutachten maßgeblichen Grundlagen besteht keine Gewährleistung.
Nach der Zustellung unseres Sachverständigengutachtens von dem Auftraggeber oder von Dritten (Planern, Fachplanern, Statikern usw.) übersandte Pläne, Links usw. werden von uns nicht beachtet und geprüft, weil sie eine ordnungsgemäße Beauftragung nicht ersetzen.
Kommt es zu maßgeblichen Änderungen und wünscht der Auftraggeber oder ein Dritter eine weitere Prüfung durch die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG, so ist eine ausdrücklich neue/weitere sachverständige Prüfung in Auftrag zu geben.
Der Vertrag über diese neue/weitere Begutachtung kommt nur dann zustande, wenn sich die Vertragsparteien mindestens über die vertragswesentlichen Inhalte der neuen/weiteren Beauftragung einigen und wenn die Annahme des Auftrags durch die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG in Textform ausdrücklich bestätigt wurde.
3 Leistungsumfang
Gegenstand des Auftrages ist jede Art bodengutachterlicher Tätigkeit, wie Feststellung von Tatsachen, Darstellungen von Erfahrungssätzen, Bewertung und Überprüfung.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG und wird nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Vorschriften durchgeführt.
Das Angebot der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG basiert auf Verfahren, die dem Stand der Technik entsprechen oder für die Normen oder andere anerkannte Methoden vorliegen und beinhaltet die Bearbeitung/Begutachtung nach dem jeweiligen Planungsstand.
Sofern im Zuge des weiteren Planungs- oder Ausführungsfortschrittes Umplanungen notwendig werden, welche eine von der ursprünglichen Kalkulation abweichende Bearbeitung erforderlich machen, werden diese Mehrleistungen vom Auftraggeber nach Aufwand gemäß vereinbarten Einheitspreisen vergütet.
Die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte, sofern die Eigenverantwortung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG erhalten bleibt, als Erfüllungshilfen heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG Aufträge erteilen.
4 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG bei der Erfüllung ihrer Leistungen im erforderlichen Umfang zu unterstützen und insbesondere mit den notwendigen Informationen und Unterlagen unentgeltlich zu versorgen.
Für Fehler, welche auf der fehler- oder lückenhaften Darstellung eines Sachverhaltes und/oder auf falsche oder fehlende Informationen/Unterlagen beruhen, wird keine Haftung übernommen.
5 Vergütung und Zahlung
Die Leistungen der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG werden nachträglich oder gemäß Vereinbarung in Rechnung gestellt und sind 14 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
In der angegebenen Vergütung ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten.
In den Rechnungen der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG wird die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige Mehrwertsteuer gesondert ausgewiesen und zusätzlich zum Auftragsentgelt erhoben.
Ist der Auftraggeber mit der Begleichung der Rechnung trotz angemessener Nachfristsetzung in Zahlungsverzug, so kann die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Schadens stehen der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG im Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Zu den Zinsen wird die jeweils gültige Mehrwertsteuer hinzuberechnet.
6 Abnahme
Eine förmliche Abnahme der erbrachten Leistung wird nur auf Verlangen eines der beiden Vertragspartner erforderlich.
Wird keine Abnahme verlangt, so gilt die Leistung als abgenommen mit Ablauf von 15 Werktagen nach schriftlicher Mitteilung über die Fertigstellung der Leistung bzw. nach Vorlage der Gutachten, Berichte oder Stellungnahmen, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist die Abnahme ausdrücklich verweigert.
7 Gewährleistung
Ist der Leistungsgegenstand nachweislich mangelhaft oder fehlen ihm vertraglich zugesicherte Eigenschaften, so wird die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG nach seiner Wahl unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche Ersatz liefern oder kostenlos nachbessern.
Der Auftraggeber hat Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Entgegennahme des Leistungsgegenstandes, schriftlich mit ausführlicher Begründung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG mitzuteilen.
Dem Auftraggeber ist das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages/Wandlung oder Herabsetzung der Vergütung/Minderung vorbehalten, wenn die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG eine ihm angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne Ersatz zu leisten oder den Leistungsgegenstand nachgebessert zu haben.
8 Geheimhaltung
Alle der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Auftrag zugänglich gemachten Informationen und Unterlagen werden – auch nach Beendigung des Auftrages – streng vertraulich behandelt.
Die Pflicht zur Geheimhaltung umfasst alle nicht offenkundigen Tatsachen.
Die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG ist berechtigt, die erbrachten Leistungen zusammen mit dem Namen des Kunden in der Referenzliste der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG zu veröffentlichen, sofern der Kunde diesem nicht bei Vertragsabschluss eindeutig und schriftlich wiederspricht.
9 Urheberrechtsschutz
Die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Die im Rahmen der Dienstleistung erstellten Unterlagen dürfen daher nur für den Zweck verwendet werden, für den sie vereinbarungsgemäß bestimmt sind.
Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine andere Art der Verwendung ist nur mit schriftlicher Genehmigung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG gestattet.
Eine Veröffentlichung der Unterlagen bedarf in jedem Fall der Einwilligung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG. Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszweckes der Unterlagen gestattet.
10 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers – gleich aus welchem Rechtsgrund – beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Sofern der Auftragnehmer schadensersatzpflichtig ist, haftet er nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden, wo hingegen die Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden ausgeschlossen ist.
Die Haftung der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG ist im Rahmen der abgeschlossenen verkehrsüblichen Berufshaftpflichtversicherung auf den Gesamtbetrag von 2,56 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Schadensersatzansprüche, die nicht der kurzen Verjährungsfrist des §638 BGB unterliegen, verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Abnahme der vereinbarten Leistung (s. § 5).
11 Kündigung
Der Vertrag kann unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit seiner Zahlungspflicht in zwei aufeinanderfolgenden Terminen in Rückstand gerät. Ferner besteht ein wichtiger Grund für die OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG falls der Kunde seine Zahlungen einstellt, die Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen beantragt und nicht kurzfristig aus anderen Gründen mangels Masse abgelehnt wird oder er in Vermögensverfall gerät.
Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
12 Gerichtstand
Für Verträge zwischen dem Auftraggeber und der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG kommt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland zur Anwendung.
Als Gerichtsstand gilt – soweit gesetzlich zulässig – ausschließlich der Gerichtsstand der OWS Ingenieurgeologen GmbH & Co. KG.
13 Schlussbestimmung
Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt des Vertrages nicht berührt.